Angehörige Schreibung, Definition, Bedeutung, Etymologie, Synonyme, Beispiele

Angehörige Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft

Dies ist insbesondere in Fragen des Erbrechts und der gemeinsamen Vermögensplanung von Bedeutung. Das Strafrecht sieht bei der Definition von Angehörigen besondere Regelungen vor. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) werden neben den oben genannten auch Verlobte und Personen, die „in gerader Linie verwandt oder verschwägert“ sind, als Angehörige bezeichnet. Das betrifft vor allem das Zeugnisverweigerungsrecht und mögliche Strafmilderungen.

Welche Rolle spielt die Lebenspartnerschaft?

Grundsätzlich können Angehörige nur dann rechtsgültig Erklärungen im Namen eines anderen abgeben, wenn sie durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder per gesetzlicher Vertretung hierzu legitimiert sind. Bei minderjährigen Kindern tritt regelmäßig das Sorgerecht (§§ 1626 ff. BGB) in Kraft, bei volljährigen Personen ist die Bestellung eines Betreuers durch das Gericht nach §§ 1896 ff. BGB notwendig, sofern keine anderweitige Vorsorge getroffen wurde. Außerhalb dieser besonderen Situationen bleibt das Handeln von Angehörigen rechtlich verbindlich nur bei entsprechender Legitimation zulässig. Die Zwangseinweisung durch Behörden nach dem jeweiligen Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) der Länder oder nach § 1906 BGB (Freiheitsentziehende Maßnahmen) ist ein gravierender Eingriff in die Grundrechte einer Person.

Oder der Onkel, den man höchstens mal an Weihnachten sieht und mit dem es jedes Mal Streit gibt. Bisher ging es vor allem darum, mehr Menschen in die Betrachtung mit einzubeziehen. Nicht nur Verwandte, sondern eben all diejenigen, die für eine Person wichtig sind.

  • In der juristischen Definition umfasst „Angehöriger“ primär die Kernfamilie, also Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder.
  • Nicht nur Verwandte, sondern eben all diejenigen, die für eine Person wichtig sind.
  • So darf ein Mitarbeiter beispielsweise einen Angehörigen als Begleitperson zu bestimmten betrieblichen Gesprächen mitbringen.
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  • So sind Hochschulangehörige Professoren, Studenten aber auch wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter einer Hochschule (siehe auch Gruppenhochschule).

So sind Hochschulangehörige Professoren, Studenten aber auch wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter einer Hochschule (siehe auch Gruppenhochschule). Diese unterlagen historisch der Akademischen Gerichtsbarkeit. 5 VwVfG, in §15 AO sowie im KJHG in den § 33, § 44 SGB VIII.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Angehörige im Falle einer Unterbringung nach PsychKG oder BGB?

In der modernen Gesellschaft umfasst der Begriff zunehmend auch nicht-traditionelle Familienstrukturen. Die Beziehungen zu Angehörigen haben signifikanten Einfluss auf die psychische Gesundheit, soziale Integration und Lebensqualität eines Individuums. Im Arbeitsrecht gibt es keine einheitliche Definition von Angehörigen.

Schwiegereltern können etwa bei Pflegeverträgen relevant werden. Stiefkinder haben möglicherweise Ansprüche im Erbfall, wenn sie adoptiert wurden oder eine enge familiäre Bindung besteht. Hier lohnt sich ein Blick in die spezifischen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Bei Organen der öffentlichen Verwaltung, Richtern und ehrenamtlichen Richtern ist die Angehörigeneigenschaft von zentraler Bedeutung, insbesondere im Zusammenhang mit Befangenheit und Ausschließungsgründen (§ 31 VwVfG, §§ 41 ff. ZPO). Lebenspartnerschaften wurden durch das „Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft“ (LPartG) rechtlich etabliert. Eingetragene Lebenspartner sind in vielen Bereichen Ehepartnern gleichgestellt und somit rechtlich als Angehörige zu betrachten.

In der Umgangssprache geht man etwas lockerer mit dem Begriff um. Er kann hier auch andere Familienmitglieder oder auch andere Personengruppen mit einbeziehen. Meistens sind damit trotzdem Personen aus dem direkten familiären Umfeld gemeint. Zum Beispiel wird ihnen Auskunft erteilt bei Unfall, Krankheit oder Festnahme, sie können vor Behörden und vor Gericht die Auskunft verweigern und sie erben. Ein häufiger Anwendungsfall dieser weiteren Verwendung ist der Angehöriger einer Institution.

Die genaue Einordnung und Kenntnis des Angehörigenbegriffs ist in der rechtlichen Praxis für die sachgemäße Anwendung und Beurteilung unterschiedlichster Sachverhalte unerlässlich. In der juristischen Definition umfasst „Angehöriger“ primär die Kernfamilie, also Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder. Dieser Kreis ist besonders bei Themen wie Erbansprüchen, Sorgerechtsfragen oder im Strafrecht von Bedeutung. Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu “Angehörige” oder verwandten Themen zu finden.

Angehörige kingmaker online casino können Widerspruch gegen solche Maßnahmen einlegen, hierzu bedarf es aber der Legitimation, zumeist als gesetzlicher Vertreter (Betreuer, Vormund) oder durch eine vorhandene Vorsorgevollmacht. Neben möglichen Eilanträgen auf einstweiligen Rechtsschutz bei den zuständigen Gerichten steht ihnen gegebenenfalls die Befugnis zu, im betreuungsgerichtlichen Verfahren selbst Stellung zu nehmen oder Gutachten beizubringen. Die jeweiligen Mitwirkungs- und Informationsrechte sind im Betreuungsrecht (§§ 1896 ff. BGB) sowie in den landesspezifischen PsychKGs geregelt. Der Begriff „Angehörige” ist im deutschen Recht in zahlreichen Gesetzen zentral definiert und konkretisiert. Die genaue Bestimmung richtet sich stets nach dem Zweck und Anwendungsbereich der jeweiligen Norm. Angehörige genießen in unterschiedlichsten Rechtsgebieten Sonderrechte, Schutzmechanismen und werden bei bestimmten Rechtsgeschäften gesondert betrachtet.

Er meint all diejenigen Menschen, die einer Person wichtig sind, die zu ihr gehören. Da könnte zum Beispiel ein Elternteil sein, mit dem seit der Kindheit kein Kontakt besteht. Oder die Schwiegereltern, die sich ständig übermäßig einmischen. Oder die Noch-Ehefrau, während die Beziehung schon längst zerrüttet ist.

Angehörige haben teils Sonderrechte beim Zugang zu personenbezogenen Daten, etwa im Krankenbesuch oder bei der Patientenverfügung. Gleichzeitig sind sie in Fällen der Schweigepflicht (z.B. im medizinischen Bereich) besonders geschützt. Im Sozialrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), ist die Angehörigenstellung maßgeblich für die Definition der sogenannten Bedarfsgemeinschaft.

Tante, Onkel, Cousins und Cousinen gehören in der Regel nicht zum engeren Kreis der Angehörigen, zumindest nicht in rechtlicher Hinsicht. Allerdings gibt es bestimmte Konstellationen, wie Pflege- und Betreuungsverhältnisse, in denen sie dennoch relevant sein können. Schwiegereltern und Stiefkinder zählen in vielen juristischen Kontexten ebenfalls zu den Angehörigen.

Angehörige sind Personen, die durch verwandtschaftliche, rechtliche oder emotionale Bindungen eng mit einem Individuum verbunden sind. Der Begriff umfasst primär Familienmitglieder wie Eltern, Geschwister, Ehepartner und Kinder, kann aber auch erweitert werden auf entferntere Verwandte oder enge Freunde, die eine familienähnliche Rolle einnehmen. Angehörige spielen eine zentrale Rolle im sozialen Unterstützungsnetzwerk eines Menschen und sind oft die ersten Ansprechpartner in Krisensituationen oder bei Pflegebedürftigkeit. In rechtlichen Kontexten haben Angehörige oft spezielle Rechte und Pflichten, etwa im Erb- oder Sozialrecht. Die Definition von Angehörigen kann je nach kulturellem und rechtlichem Kontext variieren.

Hier spielt der Begriff insbesondere beim fachlichen Rat und bei Begleitrechten eine Rolle. So darf ein Mitarbeiter beispielsweise einen Angehörigen als Begleitperson zu bestimmten betrieblichen Gesprächen mitbringen. Auch bei Urlaubsregelungen und Freistellungen sind enge Angehörige oft relevant, etwa bei Todesfällen oder Krankheiten innerhalb der Familie. Das Vertretungsrecht von Angehörigen ist im deutschen Recht differenziert geregelt.

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