Glücksspielsucht pathologisches Glücksspielen

Spielsucht Beratung durch professionelle Fachstellen

In der Rubrik Beratung & Hilfe finden Sie unter Onlineberatung ein interaktives Online-Beratungsprogramm, um mit professioneller Hilfe das Glücksspielen aufzugeben. Unter Hilfe vor Ort können Sie Anlaufstellen in Wohnortnähe suchen, die im Zusammenhang mit Glücksspielsucht Beratung und Unterstützung anbieten. Auf persönlicher Ebene können vor allem das Einholen von seriösen Informationen über die Risiken von Glücksspiel sowie die Stärkung der eigenen Lebenskompetenzen dabei unterstützen, das Risiko für eine Glücksspielsucht zu senken.

  • Auf Verlangen muss der Anbieter Spielenden Einsicht in die Transaktionen auf dem Spielkonto der letzten 12 Monate kostenlos gewähren.
  • Es gibt eine anbieter- und spielformübergreifende Sperrdatei, in der alle Spielersperren erfasst werden.
  • Eine Spielersperre kann als Selbstsperre von der spielsüchtigen Person eingerichtet werden.
  • Insbesondere Spielautomaten sowie Online-Glücksspiele haben ein hohes Suchtpotential.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder veröffentlicht eine amtliche Liste, in der die Glücksspielanbieter, die eine Erlaubnis haben, aufgeführt sind. Die Liste schafft Transparenz und einen Überblick, welche Anbieter legal sind. Es gibt eine anbieter- und spielformübergreifende Sperrdatei, in der alle Spielersperren erfasst werden. Es gibt die Fremdsperre, die Selbstsperre und die Kurzzeitsperre. Bei jedem Anbieter, bei dem eine spielinteressierte Person an Glücksspielen teilnehmen möchte, muss ein Spielkonto eröffnet werden.

Fortbildung zur Motivierenden Kurzintervention bei problematischem Glücksspielen

Außerdem bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ein kostenloses und anonymes Online-Ausstiegsprogramm mit dem Titel „Check out“ an. Ein umfassender Überblick über die verschiedenen Hilfsangebote findet sich unter bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de. Mehr Informationen zur Glücksspielsperre finden Sie unter check-dein-spiel.de, einem Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Bei dem Verdacht, dass eine Glücksspielsucht vorliegen könnte, kann man sich auch an eine Suchtberatungsstelle wenden oder einen Selbsttest im Internet machen. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass ein Selbsttest zwar einen ersten Hinweis liefern, jedoch nicht die ärztliche oder psychotherapeutische Diagnose ersetzen kann.

Veranstalter, Vermittler, deren Beschäftigte und von denen beauftragte Dritte dürfen Spielenden keine Darlehen gewähren. Verboten ist zudem jegliche Werbung oder sonstiger Verweisung oder Verlinkung auf bzw. Für Darlehen auf der Internetdomain des Glücksspielveranstalters oder Vermittlers. Weitere Spielerschutzmaßnahmen sind in unserer Broschüre “Glücksspielregulierung in Deutschland – für Glücksspiele im Internet” zu finden. Die Landeskoordinierungsstellen Glücksspielsucht bieten ebenfalls eine Suchfunktion für eine Beratung vor Ort an. Bietet auf dhs.de eine Postleitzahlensuche an, mit deren Hilfe Beratungsstellen vor Ort aufgelistet werden.

Ziel ist es, die Ereignisfrequenz zu reduzieren und das durchgehende Spiel zu unterbrechen. In einem selbstständigen, grafisch abgegrenzten Bereich angeboten werden. In einem Bereich darf nicht für einen anderen Bereich geworben werden. Bei einem Bereichswechsel ist eine Wartezeit von einer Minute einzuhalten. Während dieser Wartezeit sind keine unentgeltlichen oder Demo-Spiele zulässig. Stattdessen sind Hinweise zu Suchtgefahren einzublenden, die Spielende vor Spielteilnahme in dem anderen Bereich bestätigen müssen.

Ohne Spielkonto ist eine Teilnahme an Glücksspielen nicht möglich. Zudem kann jede/r SpielerIn bei demselben Veranstalter bzw. Das Spielkonto dient der Identifizierung, wodurch die Teilnahme minderjähriger und gesperrter SpielerInnen von den Glücksspielen Nutzerbewertung ausgeschlossen werden kann.

Zur Überwachung dieser Regelung unterhält die Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder eine zentrale Limitdatei. Veranstalter und Vermittler haben bei jedem Einzahlungsvorgang einen Abgleich mit der Limitdatei vorzunehmen. Übertragungen von Geld oder Spielpunkten zwischen zwei Spielkonten sind unzulässig. Der Anbieter darf von Spielenden gezahlte Beträge nicht für andere Zwecke verwenden, sondern muss sie sofort dem Spielkonto gutschreiben.

Wichtige Notrufnummern

Wenn jemand häufig spielt oder wettet, kommt es wie bei einer Drogenabhängigkeit zu Veränderungen im Belohnungszentrum des Gehirns. Das führt zu einem Drang, immer noch mehr zu spielen/wetten. Für erlaubtes Glücksspiel darf grundsätzlich geworben und Sponsoring betrieben werden. Hierdurch sollen bereits spielentschlossene Personen zu den erlaubten und überwachten Glücksspielangeboten und dort zu den vergleichsweise weniger gefährlichen Angeboten gelenkt beziehungsweise dort gehalten werden. § 5 Glücksspielstaatsvertrag 2021 regelt den hierfür zulässigen Rahmen daher abhängig von der Gefährlichkeit der jeweiligen Glücksspielform.

Online-Ratgeber Pflege

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) führte dazu bisher alle zwei Jahre eine repräsentative Umfrage durch. Unerlaubte Glücksspielanbieter erhalten Untersagungsverfügungen. Ebenso wird am Zahlungsverkehr Beteiligten die Mitwirkung an Zahlungen und Auszahlungen untersagt. Es besteht zudem die Möglichkeit, Maßnahmen zur Sperrung der Angebote gegen verantwortliche Dienstanbieter zu ergreifen (IP-Blocking).

Das Jugendportal (-netz-gehen.de) beinhaltet neben allgemeinen Informationen zu den Themen Medienkompetenz, digitale Medien und Medienabhängigkeit u.a. Einen Selbsttest, nützliche Tipps sowie ein kostenloses digitales Beratungsprogramm. Ergänzend bietet das Portal eine individuelle E-Mail-Beratung sowie eine Beratungsstellendatenbank für Multiplikator/-innen.

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